(LfO): Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Rund drei Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt
70.000 Selbsthilfegruppen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung. Aus der eigenen Betroffenheit heraus
entwickeln chronisch kranke Menschen in Gruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützen die
Krankenkassen die gesundheitliche Selbsthilfe. Hierzu hat der Gesetzgeber die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet.
Der GKV-Spitzenverband hat am 6. Oktober 2009 die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß §20c SGB V vom 10. März 2000 neu
beschlossen. Sie sind in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie den maßgeblichen Spitzenorganisationen der
Selbsthilfe entstanden. Mit der Neufassung soll die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Selbsthilfegruppen- und -einrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken.
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